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- Kategorie: Blog Wirtschaftsprüfung
- Geschrieben von Michael Gschrei
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Abschlussprüfung:

„Der Beruf der vereidigten Bücherrevisoren ist in den letzten Jahren hauptsächlich durch den Zuzug von in der Praxis gescheiterten Persönlichkeiten heruntergekommen. Im Boeing Prozess stieß ich auf fünf vereidigte Bücherrevisoren, …. die einem Betrüger die Richtigkeit seiner Bücher unter Eid bestätigten, obwohl sie die Bücher nie gesehen hatten“, zitierte Weyershaus in seiner Dissertation Eugen Schmalenbach.
Abschlussprüfung - staatliches Programm gegen Bilanzfälschung.
Die privaten Bilanz-Kontrolleure haben die Erwartungen nicht erfüllt und grottenfalsche Abschlüsse nicht verhindert: Die Arbeit der Vorläufer der Wirtschaftsprüfer (die vereidigten Bücherrevisoren und Treuhandgesellschaften) war wenig erfolgreich. Die Wirtschaft boomte in den 20er Jahren und in diesem Zustand sah der wirtschaftspolitische Mainstream keine große Weltwirtschaftskrise heraufziehen.
Dem spekulativen Boom durch die Automobil- und Haushaltsgeräteblase folgte in den USA Ende der 20er Jahre die Ernüchterung. Am 24.10.1929, dem sog. „Schwarzen Donnerstag“, trat die Börse den ersten Teil des Rückzugs an. Es folgten dann noch weitere, so dass nach drei Jahren Abstieg der Dow nur noch den Stand von 45, dies waren rund 12% des Boomwertes von 381, hatte. Als Folge der eingetretenen Börsenverluste gab es nicht nur in den USA Unternehmenszusammenbrüche, auch in Deutschland spürten die Unternehmen und die Bürger diese Schieflage. Dem Niedergang der Realwirt- schaft folgte dann der Niedergang der Banken, weil die Bilanzwerte als Sicherheit durch den Börsencrash massiv an Wert einbüßten.
Was war 1929 passiert? Die Wirtschaft boomte in den 20ziger Jahren. Die erste große Weltwirtschaftskrise der Neuzeit wollte zwar niemand heraufkommen sehen, dem spekulativen Boom der Auto- und Haushaltsgeräteblase folgte dann doch in den USA Ende der 20-ziger Jahre des letzten Jahrhunderts die Ernüchterung. Vielen Banken wurde u. a. auch die Fristentransformation zum Verhängnis. Dieses Ertragsmodell funktioniert immer nur dann, wenn die Wirtschaft nur eine Richtung, nämlich die nach oben, kennt und beibehält. Die betriebswirtschaftlichen Modelle kannten offenbar keine Störung des Wirtschaftskreislaufs, kein Exit und damit auch keine Krisen. Damals wie heute vertrauten die Banker darauf, dass sich die langfristigen Kreditvergaben permanent kurzfristig refinanzieren lassen, egal wie die eigene Bonität oder die Kreditsicherheiten aussahen.
Zur Nichtbeachtung der Fristenkongruenz kam bei den Banken noch hinzu, dass die Kreditsicherheiten - in Form von Vermögenswerten – nur in den Büchern, meistens aber nicht tatsächlich vorhanden waren. So hatte der Vorstand der Norddeutschen Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei AG – Nordwolle - unbemerkt vom Aufsichtsrat und natürlich verbotenerweise - mit eigenen Nordwolleaktien spekuliert und die daraus entstandenen Verluste falsch verbucht. Die Bücherrevisoren der Nordwolle hatten dies nicht beanstandet. An der Nordwolle-Pleite ging darauf die größte deutsche Bank, die Darmstädter und Nationalbank zugrunde, die am 13.7.1931 Konkursantrag stellte. Die anderen damals großen deutschen Banken (Dresdner, Deutsche und Commerzbank) wurden durch liquides Volksvermögen gerade noch gerettet. Der deutsche Staat war 1929 im Gegensatz zu 2008, wegen hoher Reparationszahlungen an die Siegerstaaten und, weil Amerika wegen der Krise seine Gelder aus Deutschland abzog, zu mehr nicht in der Lage. Die Volkswirtschaft der Weimarer Republik steckte selbst in einer extremen Liquiditätskrise.
Bilanzskandale und Betrügereien - wie bei der Nordwolle 1931 - sollte es nie wieder geben. Deswegen schuf der Staat etwas ganz Neues, den staatlich geprüften Bilanzprüfer, der ab 1932 Wirtschaftsprüfer heißen sollte. Nicht durch ein vom Parlament beschlossenes Gesetz, sondern aufgrund des Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung (Notverordnung) erblickte der Wirtschafts- prüfer das Licht der Welt. Was den Wirtschaftsprüfer der ersten Stunde grundsätzlich auszeichnen sollte, ist uns von Herrn Grund, dem damaligen Präsidenten des Industrie- und Handelstages, überliefert:
Die Wirklichkeit holte Herrn Grund schnell wieder ein, denn wünschen konnte man sich diesen neuen Menschentyp, aber anzutreffen war er auch damals nur selten. Eugen Schmalenbach äußerte bereits im Januar 1933 in der Zeitschrift „Der Wirtschaftsprüfer“ Zweifel und appellierte an den Berufsstand:
„ …..das oberste Ziel im kommenden Jahr muss sein: Leistungssteigerung !“
Nach dem Krieg erreichte die gesetzliche Abschlussprüfung neue Zustimmungswerte. 1985 kam auf Druck der EU die gesetzliche Abschlussprüfung für einen großen Teil der Kapitalgesellschaften hinzu. Diese Auftragserweiterung wurde 2000 mit der Prüfungspflicht der kapitalisierten GmbH & Co KG abgeschlossen. Viele kleinere WP/vBP-Praxen konnten ihre praktischen Prüferfähigkeiten unter Beweis stellen.
Die Freude über die stark ausgebauten Tätigkeitsfelder währte bei den mittelständischen Wirtschaftsprüfern nicht allzu lange. Die nach 2000 aufgedeckten Skandaltestate bei den Börsenprüfern führten geradewegs in die Abschlussprüferaufsicht und –kontrolle, deren Wirken und Wirkung auf die kleinen Prüfer direkt zum Ausstieg aus dem Prüfungsgeschäft geführt hatte.
Mit gegangen, mit gefangen und mit gehangen! So könnte man das Ergebnis der geforderten Einheitlichkeit des WP-Berufsstandes umschreiben.
Die 4. WPO-Novelle war ein Gesetz "on demand" von IDW und WPK und alle deutschen Abschlussprüfer erhielten das bisher schon in groben Zügen bei den Big4 vorhandene Qualitätssicherungssystem. Wen wundert es, dass sich danach 3/4 der WP-Praxen und 9/10 der vBP-Praxen aus der Abschlussprüfung verabschiedeten?
Den vollständigen Artikel finden Sie mit allen Fußnotenaus im wp.net Magazin 2011.
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