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WP-Krise 1. - Beratung

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2. Punkt gegen die WP-Krise
Keine gleichzeitige Prüfung und Beratung

"Der beratende Prüfer ist der bessere Prüfer!" Diesen Satz diktierte der WPK-Präsident Pfitzer - hauptberuflich Vorstand bei Ernst & Young - den TV-Journalisten im Sept. 2008 74 ins Mikrofon. Mit der besseren Prüfung meinte der Kammerpräsident die sogenannten Bundle-Prüfungen, bei denen neben der Prüfung gleichzeitig noch lukrative Beratungsaufträge die Wirtschaftlichkeit der heute häufig schlecht dotierten Abschlussprüfungen aufbessern.

Analysiert man die Prüfungshonorare der Ernst & Young im Dax-160, dann bekommt diese Aussage des Ernst & Young Vorstands auch einen Inhalt und vor allem einen Sinn. Ernst & Young erzielte bereits 2007 im DAX-160-Bereich mit seinen gesamten Prüfungsmandanten im Durchschnitt mehr Umsatz mit Beratung (53,5 %) als mit der Prüfung. Bei den S-Dax-Mandanten 2009 zeigt sich das gleiche Phänomen. Im M-Dax glänzte 2009 Ernst & Young bei Kabel Deutschland mit einem Beratungsanteil von 82 %, dies sind 5 Mio. €. 

Besserer Prüfer oder besseres Geschäftsmodell; Prüfung als Ankerfunktion?

Diese Fragen stellt sich auch der Investor und dies zu Recht! Angesehene und unabhängige Wissenschaftler weisen bei Ihren Untersuchungen daraufhin, dass der Prüfer und gleichzeitige Berater, die bei der Beratung erlangten Informationen auch im Rahmen seiner Prüfung nutzen und dadurch seine Prüfungskosten senken kann. Doch dieses Mehrwissen kommt in den Berichten an den Aufsichtrat selten an.

Professorenurteil ! Beratung und Prüfung trennen

Quick weist bei gleichzeitiger Beratung auf eine große Gefahr für das unabhängige Prüfungsurteil hin: „Zudem könnten Beratungsleistungen vom Management an den Prüfer vergeben werden, um entsprechenden Zahlungen einen legalen Charakter zu verleihen“ .
Zwar berichtet Quick auch darüber, dass Untersuchungen anhand theoretischer Modelle keinen negativen Einfluss von Beratungsleistungen auf die tatsächliche Unabhängigkeit des Prüfers belegen. Allerdings weisen sowohl archivistische, als auch experimentelle Studien nach, dass Abschlussprüfer mit gleichzeitigen Beratungsleistungen von externen Adressaten als nicht unabhängig wahrgenommen werden. Und dieser Mangel macht die Abschlussprüfung und das Testat verdächtig. Ohne Vertrauen des Anlegers verliert der Abschlussprüfer seine Funktion als Lieferant eines verlässlichen Urteils. Dieses Bewusstsein erlangte man spätestens mit dem ENRON-Skandal. Zwar verkaufte damals Ernst & Young ihr Beratungsgeschäft an die französische Cap Gemini SA, dafür baute die (deutsche) Ernst & Young das Beratungsfeld wieder neu auf. Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?
In einer aktuellen Untersuchung kommt Zülch zu der Feststellung: "...die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers umso eher eingeschränkt ist, je höher der prozentuale Beratungshonoraranteil am Gesamthonorar ist." 
Ruhnke verweist in seiner Untersuchung „Prüfungsdifferenzen“ auf den Einfluss hin, den eine starke Unabhängigkeit auf geringe Abweichungen von Rechnungslegungsnormen hat. Der Umfang der Unabhängigkeit nimmt Einfluss auf die Ausübung der Bilanzpolitik: Bei unabhängig wahrgenommenen Prüfern wird die Bilanzpolitik nicht so stark eingesetzt.

Abb. Giftquoten im DAX160

Der durch die Ausübung der Doppelfunktion entstehende Konflikt für die Einhaltung der Berufspflichten wird von den beratenden Prüfern mit dem Hinweis auf Synergieeffekte aufgelöst. Die Überschreitung ethischer Grenzen wird als Wandel der Funktion, als das „neue Modell“ der modernen, an Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Wirtschaftsprüfung dargestellt. Doch spätestens nach dem Zusammenbruch der New Economy hätte klar sein müssen, dass es sich keineswegs um eine neue Funktion in einer „neuen Prüfungsökonomie“ handelt, sondern schlicht um eine Funktionsstörung in der Prüferethik.

Statt Mängel beim Namen zu nennen, weisen Verfechter der Bundleprüfungen gebetsmühlenartig auf die Erwartungslücke beim Adressaten hin. Dabei vergessen diese Kreise, dass einer der Gründe für die Erwartungslücke vom Prüfer selbst geliefert wird: Sein Versagen. Zur Verminderung des Prüferversagens gehört die Einhaltung der persönlichen Integrität. Das Ausreizen aller Geschäftsmöglichkeiten darf nicht das Ziel der Wirtschaftsprüfung sein. Damit die Wirtschaftsprüfung ihren öffentlichen Auftrag als Amt erfüllen kann, müssen neben geschriebenen Gesetzen und Satzungen auch ungeschriebene Regeln beachtet werden. Ohne die Einhaltung des ethischen Forderungskatalogs wird der WP-Beruf noch viele Aufsichtsnovellen durchlaufen. Trotz zusätzlicher Prüferkontrollen wird der Abschlussprüfer aber dennoch keine Vertrauensperson werden. Er schafft sich eher ab.
Primär hat die Abschlussprüfung die Funktion, durch vertrauenswürdige Testate und Berichte die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung zu erhöhen, weil die Adressaten wegen der asymmetrischen Informationsverteilung ins Hintertreffen gelangen. Deswegen muss der Abschlussprüfer ein Urteil über die Normenkonformität von Abschluss und Lagebericht abgeben. Der Abschlussprüfer muss dieser Anforderung durch seine Berichtspflicht nachkommen. Die Berichtspflicht an die Öffentlichkeit zeigt sich im Testat, die interne Berichtspflicht wird im Prüfungsbericht an die Aufsichtsorgane wahrgenommen. Die Einhaltung der Berichtspflicht ist für den Wert der Abschlussprüfung unabdingbar und kann nicht durch andere Pflichten abgelöst werden, wie z.B. durch Verschwiegenheit. Für die Empfänger ist die Einhaltung Ausdruck der Verlässlichkeit der enthaltenen Informationen. Testate, auf die man sich nicht verlassen kann und Berichte, die für die rechtmäßigen Empfänger nicht verständlich oder interpretierbar sind, haben keinen Wert. Die ausgebliebene Unterrichtung der Banken-Aufsichtsorgane im Vorfeld der Finanzkrise bis 2007 deutet auf den Einfluss der hohen Beratungsumsätze hin.Für die Abgabe vertrauenswürdiger Urteile sind zwei Voraussetzungen erforderlich:

die Urteilsfähigkeit (fachliche Kompetenz)
die Urteilsfreiheit (ethische Kompetenz.

 

Die Urteilsfreiheit erfordert, dass der Wirtschaftsprüfer sein Urteil frei von jeglichen Einflüssen treffen kann. Damit tritt die ethische Intelligenz ins Prüferleben und fordert vom Prüfer neben seinem fachlichen Wissen auch die Einhaltung ethischer Normen. 

Die Unabhängigkeit ist ein elementarer Grundsatz für die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer. Es kommt aber nicht alleine darauf an, dass der Prüfer sich als unabhängig erklärt und dokumentiert, sondern vielmehr kommt es auch auf die Meinung derjenigen an, zugunsten derer der Abschlussprüfer seine Schutz- und Ordnungsfunktion ausübt. Die Öffentlichkeit, auch die Presse, muss den Abschlussprüfer als unbefangen und unabhängig wahrnehmen. Diesen Eindruck vermitteln auch aktuell die kritischen Presseberichte nicht. Wenn der freiberuflichen Wirtschaftsprüfung dies nicht gelingt, dann müssen Öffentlichkeit, Staat und Recht den Prüfer von wirtschaftlichen und faktischen Einwirkungsmöglichkeiten durch das Unternehmen oder durch Dritte freihalten.

Die Aufarbeitung der Krise 2002 führte 2004 zu Einschränkungen im Beratungskatalog. Bestimmte Beratungsleistungen sind deswegen bereits dem „einfachen“ Abschlussprüfer gesetzlich untersagt. Bei diesen Prüfungsaufträgen besteht kein Handlungs- bedarf für weitere Regulierungsmaßnahmen. Ganz im Gegenteil, der Gesetzgeber hat nach den Bilanz- skandalen um die Jahrtausendwende bei dieser Prüfergruppe eher für eine Überregulierung gesorgt, die abgebaut werden sollte und kann.

Bei den großen 319a-Prüfern, die sogenannte kapitalmarktorientierte Unternehmen prüfen, zu denen auch die Banken gehören, besteht dagegen ein enormes Nachbesserungspotenzial. Bei den 319a- Prüfungen hat der Gesetzgeber mit dem BilRefG 2004 zwar zusätzliche Beratungsverbote ausgesprochen, den Beratungsumsätzen der Prüfer hat dies aber nicht geschadet, s. Grafiken S. 36.
Die Umgehungsmöglichkeiten zur Auftragserlangung werden auch wahrgenommen:
Erstellung und Beratung ist zwar grundsätzlich verboten, kreative Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich jedoch finden. Was liegt vor, wenn der Prüfer dem Mandanten Fortbildungen in IFRS-Rechnungslegung anbietet und in einem Kurs genau jene Fälle behandelt und löst, die bei Mandanten für den Jahresabschluss gelöst werden müssen? Haben wir es hier mit einem erlaubtem Seminar zu tun oder liegt schon eine verbotene Mitwirkung bei der IFRS-Jahresabschlusserstellung vor?
Die Gefahren für einen Verstoß gegen die Unabhängigkeit lauern überall. Durch zusätzliche Beratungsaufträge steigt die Gefahr der finanziellen Abhängigkeit. Mit dem Anstieg des Umsatzes steigt auch das Interesse des Prüfers, diesen Beratungserlös nicht zu verlieren. Beratungsaufträge können Zahlungen des Managements an den Prüfer einen legalen Charakter verleihen, schreibt Quick , für Baetge ist der Abschlussprüfer dann objektiv unabhängig, wenn er sein Urteil unabhängig von allen Einflüssen, die sein Urteil verfälschen können, fällt, und er auch die Öffentlichkeit von seiner Unabhängigkeit überzeugen kann.
Die Bewahrung der Unabhängigkeit ist ein hohes Qualitätsmerkmal. Werden dem Berufsnachwuchs solche Qualitätsnormen vermittelt, oder haben wir es auch bei den Qualitätsnormen mit einem Zivilisationsbruch zu tun, wenn sich die junge WP-Kollegin vom Mandanten beurteilen lässt? Wir halten diese Ansicht für einen neuzeitlichen Zivilisationsbruch in der Wirtschaftsprüfung. Denn wenn diese Anschauung noch einige Male im WPK- Magazin oder anderen Big4-Medien wiederholt wird, wird sich der WP-Nachwuchs fragen: War es denn schon mal anders? Reproduktion schafft Realität!

Die Doppelfunktion – Prüfung und Beratung - gefährdet auch deswegen die Urteilsfreiheit, weil die Beratungsfunktion durch ein spezielles Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Vorstand gekennzeichnet ist. Der Prüfer braucht Distanz, um nicht vorschnell beispielsweise die „Logik“ der Ratingagentur zu verinnerlichen und dann die falschen Bonitätsannahmen unkritisch zu übernehmen.

Warum wurde trotz der wahrscheinlich vielen, teilweise falschen oder unvollständigen Risikoberichte oder unrichtigen oder unvollständigen Jahresabschlüsse oder Lageberichte, bislang kein Testat zurückgezogen? Das Gift der hohen Beratungserlöse scheint immer noch zu wirken, wie wir der Auswertung der Geschäftsberichte 2009 entnehmen konnten.

Den vollständigen Artikel finden Sie, mit allen Fußnoten, im wp.net Magazin 2011. 
Sie können in hier auf der Site ansehen oder hier als PDF Dokument herunterladen

   

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