WP-Krise 2. - Honorarordnung
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- Kategorie: Blog Wirtschaftsprüfung
- Geschrieben von Michael Gschrei
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Honorarordnung stärkt Unabhängigkeit
Die große Mehrzahl der Beratungsdienste entstand aus der Deregulierung der Buchprüfung. In den 80er Jahren schafften die Regierungen in England und den USA die ständische Gebührenordnung der Wirtschaftsprüfer ab und änderten damit auch die Berufsethik – die angelsächsischen Buchprüfer unterlagen keinen beruflichen Regeln mehr und aus den Honoratiorenberufen und dem Amt wurden Entrepreneurs, also gewinnorientierte Unternehmer. Die Wirtschaftsprüfungskonzerne nutzten die Chance, um damit auch Beratungsdienste anzubieten. Berater wurden auch deswegen beliebt, weil sie in Konflikten zwischen Managern oder zwischen Management und Stakeholder-Gruppen als scheinbar neutrale Dritte auftraten und damit unangenehme Entscheidungen legitimieren konnten.
Auch Deutschland hat unter Mitwirkung der Berufsvertretungen inzwischen den Erlass einer Gebührenordnung aus der WPO verbannt. Die führenden Organisationen haben sich 2007 nicht gegen die Entfernung der Öffnungsklausel für eine Gebührenordnung aus der WPO gewehrt. Der Gesetzgeber begründete die Abschaffung damit, dass der Berufsstand in den letzten Jahrzehnten kein Interesse an einer Gebührenordnung zeigte. Nur der damals noch kleine wp.net Verband hatte sich 2006 in seiner Stellungnahme zur 7.WPO-Novelle dagegen ausgesprochen. Damals war wp.net, leider noch zu klein, um Wirkung beim Gesetzgeber zu erzielen. So hat nun auch Deutschland angelsächsische Verhältnisse und kann die Bundle-Abschlussprüfungen forcieren.
Doch das, was der Berufsstand statt einer Vergütungsregelung auf der Grundlage der Prüferrichtlinie bekam, ist an Naivität kaum noch zu überbieten: "Der Wirtschaftsprüfer darf für die Abschlussprüfung keine Vereinbarung schließen, durch welche die Höhe der Vergütung vom Ergebnis seiner Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer abhängig gemacht wird. Besteht zwischen der erbrachten Leistung und der vereinbarten Vergütung ein erhebliches Missverhältnis, muss der Wirtschaftsprüferkammer auf Verlangen nachgewiesen werden können, dass für die Prüfung eine angemessene Zeit aufgewandt und qualifiziertes Personal eingesetzt wurde".
Mit dem seit 2007 neuen Verhaltenskodex nach § 55 WPO hat man die Abschlussprüfungen für Dumpingpreise gesetzlich sanktioniert. Mit der Streichung der Honorarordnung im Gesetz und mit der Erlaubnis, den Prüfling auch beraten zu dürfen, wurde die Abschlussprüfung als Ankerfunktion geboren.
Dumping - Anfang und Ende der Qualität.
Mit Dumpingpreisen die Aufträge holen und danach dem Prüfling Beratungsleistungen verkaufen, lautet seitdem eine der wichtigsten WP-Marketingregeln.
Lukrative Beratung gleicht niedrige Prüfungsgebühren aus.
Die Gefahr für die Unabhängigkeit wird ausgeblendet: Der Vorstand bekommt durch die Vergabe von Beratungsaufträgen die Möglichkeit eingeräumt, auch Einfluss auf die Berichtspflicht zu nehmen. Bekannt dürfte auch sein, dass nur durch eine ausreichende Vergütung das Prüfungsteam mit qualifiziertem Personal ausgestattet werden kann. Die BaFin hat dies inzwischen auch festgestellt und wird nach Änderung der WPO 2010 auch Wirtschaftsprüfer einstellen, weil sich BaFin ohne WPs für eine wirksame Bankenaufsicht und Überwachung nicht ausreichend qualifiziert sah. Dass bei der BaFin angestellte Wirtschaftsprüfer nicht zum Berufsbild des freien WP-Berufes passen, steht auf einem anderen Blatt.
Für Peemöller ist die Forderung nach einer angemessenen Vergütung des Abschlussprüfers ein zentraler Ansatzpunkt bei der Bekämpfung von Bilanzdelikten. Eine hochwertige Prüfung hat ihren Preis. Wer gute Arbeit will, und für einen funktionierenden Kapitalmarkt sollte sich dies auch jeder Adressat wünschen, muss bereit sein, dafür ein auskömmliches Honorar zu bezahlen. Qualitätsarbeit bekommt man ferner nicht, wenn die WP-Gesellschaft das Minderhonorar auf die Mitarbeiter zu transferieren versucht. Ausgeschiedene Mitarbeiter berichten, dass die Mitarbeiter unrealistische Zeitvorgaben für die Prüfung bekommen und einen Teil der Prüfungsarbeit als „entgeltloser Subunternehmer" erbringen. Diese Mehrzeiten des Prüfers werden oftmals nicht vergütet, sind also „Privatsache“ des Prüfungsgehilfen. Diese Lösung zu Lasten der Mitarbeiter dürfte weder die Motivation im Prüfungsteam, noch die Prüfungsqualität heben. Vor allem bei Flughäfen, Messegesellschaften, Stiftungen und öffentlichen Auftragsgebern gibt es häufig keine auskömmlichen Honorare, schreibt Peemöller.
Weil Honorarverfall unbestritten zu einem Verlust an Prüfungsqualität führt, kommt Peemöller abschließend zu dem Ergebnis: "Eine Honorarordnung könnte auch bei Folgeaufträgen verhindern, dass Prüfer durch niedrige Vergütungen für kritisches Verhalten oder Berichterstattung unter Druck gesetzt werden."
Seit 2005 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen im Anhang die Zahlungen an Abschlussprüfer nennen. Dieser mittelbare Einfluss auf die Unabhängigkeit war nicht wirksam, wie die Entwicklung der letzten 5 Jahre, gerade bei den Krisenbanken, zeigte. Wahrscheinlich haben bei den oft genannten Bankenprüfungen letztendlich auch Dumpingpreisprüfungen stattgefunden, auch wenn das Millionensalär auf den ersten Blick etwas anderes vermuten lässt. Ein Kenner der Prüferszene, Dr. Krommes, meinte dazu: „Um diese Systeme zu prüfen und ihre Qualität beurteilen zu können, war neben besonderem Expertenwissen auch ein großer Zeitaufwand erforderlich, ein Rahmen also, der das bisherige Maß deutlich überstiegen hätte und demgemäß auch nicht budgetiert werden konnte. Meines Wissens hat keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (weder in Europa noch in Übersee) auf die hohen Risiken hingewiesen, die sich aus dem Engagement in strukturierte Wertpapiere ergeben können. Hätte man sich die erforderliche Zeit genommen – ggf. auch unter Inkaufnahme eines größeren Verlustes - hätte man rechtzeitig festgestellt, in welcher Geschwindigkeit das platzierte ABS- bzw. CDO-Volumen anstieg, hätte auf Transparenz bei den so genannten Zweckgesellschaften bestanden und wäre auf „Black Boxes“ in Gestalt der Rating Agenturen gestoßen, auf Daten also, die eine Menge – mit Vorstand und Aufsichtsrat zu diskutierende - Fragen ausgelöst und möglicherweise auch zu Einwendungen bzw. zu einer erweiterten Berichterstattung geführt hätten."
Auch Millionensaläre können Dumping sein!
Auch wenn eine Honorarordnung in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung schwierig zu verkaufen sein dürfte, erfordert das Amt der Abschlussprüfung eine Loslösung von den erwerbswirtschaftlichen Prinzipien. Auch in der Vergütungsfrage sollte wieder der Grundsatz gelten: „Die Abschlussprüfung darf kein Geschäft sein, sondern muss als Amt im besten Sinne des Wortes ausgeübt werden".
„Der Abschlussprüfer ist „beliehener Unternehmer“, hoheitliche Aufgaben sind vertrauensvoll in seine Hände gelegt“, konstatiert WP Ernst Büchele aus München.
Abbildung: Branchenvergleiche, die WP-Branche rätselt seit der Offenlegung der Honorare, wie PwC es immer wieder schafft, den VW-Konzern für einen Bruchteil des Daimler-Honorars zu prüfen.

Den vollständigen Artikel finden Sie, mit allen Fußnoten, im wp.net Magazin 2011.
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