Siemens Verstoß gegen Berichtspflicht
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- Hauptkategorie: wp.net public
- Kategorie: Blog Wirtschaftsprüfung
- Geschrieben von Michael Gschrei
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Siemens - Verstoß gegen Berichtspflicht förderte kriminelle Machenschaften:
Der Siemens Schmiergeld- und Bestechungsskandal schadete der Wirtschaftsprüfung sehr, auch wenn die Berufsaufsicht der KPMG einen „Persilschein“ ausstellte. Die KPMG spürte den Schaden in ihrer GuV, denn die Diskussion um ihre Leistung führte letztendlich zum Verlust des Prüfungsmandats. Für 2009 landeten so beim neuen Prüfer Ernst & Young rund 50 Mio. Erlöse, die sonst bei der KPMG angekommen wären.
Statt an den Aufsichtsrat zu berichten, informierte der Abschlussprüfer den Vorstand. Passiert ist nichts. Dass die Nichtausübung der Berichtspflicht des Abschlussprüfers an den Aufsichtsrat Gesetzesverstöße innerbetrieblich bei den Mitarbeitern sanktioniert, macht die Aussage eines Ex-Siemens-Managers im Prozess deutlich: „Den Prüfern seien Zahlungen aufgefallen - unternommen worden sei aber nichts: Das hat uns natürlich sicherer gemacht“.
Bedarf es eines noch deutlicheren Beweises für die Notwendigkeit korrekter und umfassender Berichterstattung durch die Wirtschaftsprüfer an die richtigen Adressaten?
Die Bedeutung korrekter Berichterstattung war dem Gesetzgeber sehr wohl bewusst: Die schuldhaft unterlassene Berichtspflicht bedroht auch hier das HGB mit drei Jahren Gefängnis. So steht es in §332 Abs. 1 HGB.
Abbildung: Siemens Palais - Korruptionsschätze ohne WP-Beteiligung entsorgt.

Den vollständigen Artikel finden Sie, mit allen Fußnoten, im wp.net Magazin 2011.
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