Bayern LB - HGAA Goodwill vertuscht Betrug
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- Geschrieben von Michael Gschrei
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Ein Grund für die erforderlich gewordene Stützungsaktion durch den Freistaat Bayern war der Erwerb der Kärntner Hypo Group Alpe Adria (HGAA) im Frühjahr 2007. Fast 4 Mrd. kostete dieser Ausflug nach Kärnten den bayerischen Steuerzahler. Als hätten die wertlosen, aber mrd.-teuren Subprimepapiere nicht schon gereicht, leistete sich die BayernLB die „Kärtner Adria Perle“.
Das was seit drei Jahren die Presse über die HGAA und die Umstände des Erwerbs berichtet hatte, was der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags festgestellt hatte, lässt den Kaufpreis in einem völlig anderen Licht erscheinen. Man fragt sich, ob der Abschlussprüfer PwC nicht mal den Due Diligence Bericht der Ernst & Young gekannt hat? Denn dann hätte der Goodwill sofort abgeschrieben werden müssen. Schon Anfang 2008 wäre der Stein der Aufklärung des HGAA-Betrugs ins Rollen gekommen. Von einer Warnfunktion der Abschlussprüfung war weit und breit nichts zu lesen.
Abbildung: Bayern LB - Absturz in Raten

Auch den Prüfbericht der österreichischen Nationalbank hätte der Abschlussprüfer kennen und auswerten müssen. Prof. Theisen von der Uni München im bayerischen Fernsehen am 1.2.2010:
„Wesentliche Gesetzesverletzungen wurden festgestellt. Das ist nicht etwa eine Vermutung oder ein vager Verdacht. Und dann folgt eine Liste, die reichen würde um mindestens 20 Bankmanager nachhaltig sozusagen dingsfest zu machen. Denn hier reicht ein Punkt schon, wie etwa die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen der Geldwäschebestimmungen oder aber eben die Unterschreitung der Eigenkapitalkoeffizienten. Solche massiven Vorwürfe entstehen nicht über Nacht und werden auch nicht über Nacht verifiziert.“
Spätestens im Frühjahr 2007 galt die HGAA in den Medien längst als Skandalbank. Vorwürfe wie Bilanzfälschung und Geldwäsche standen im Raum. Auch war die Bank bei Kreditgeschäften auf dem Balkan erhebliche Risiken eingegangen, ohne ein funktionierendes Risikomanagement zu betreiben. Wie kann ein seriöser, auf belastbaren Planzahlen basierender Impairmenttest den Buchwert 841 Mio. € bestätigen?
Grund: Die Bayern LB und die Abschlussprüfer stützten sich bei den Werthaltigkeitsberechnungen auf die Mehrjahresplanung der HGAA. Diese Planungen nannte auch der Due Diligenceprüfer Ernst & Young kollegial vorsichtig „ambitioniert“. Inzwischen wurde über die HGAA auch bekannt, dass zwar Vieles bei der HGAA vorhanden war, aber kein verlässliches Zahlenwerk. Ein Blick in die letzten beiden Geschäftsjahre hätte einen kritischen Prüfer die positiven Zukunftsaussichten der Planung in einem unglaubwürdigen Licht erscheinen lassen: Durch einfachste Plausibilitätsbeurteilungen der HGAA Zahlen 2006 und 2007 (operativer negativer Cash Flow 2006: Minus 296 Mio. € und 2007: Minus 613 Mio. € ) kommt man zu der Feststellung, dass die HGAA bei einem in einem menschlich überschaubaren Zeitraum keinen positiven operativen Cash Flow wird generieren können. Auch das Ernst & Young Gutachten kommt nur auf einen Gesamtunternehmenswert von 2,4 Mrd. €, fordert aber noch Risikoabschläge von rd. 250 Mio. €, zusätzlich werden noch 350 Mio. € für kroatische Töchter der HGGA benötigt. Zudem wurden Ernst & Young Daten für die Risikoprüfungen vorenthalten und Ernst & Young warnte ausdrücklich vor den Risiken eines Kaufs.
Kurz nach dem Kauf war die wirtschaftliche Zukunft der HGAA alles andere als rosig und planzahlengemäß. Noch 2007 mussten die Bayern LB und die Grazer Wechselseitige Versicherung (Mitgesellschafter) zusammen rund 600 Mio. € frisches Kapital in die HGAA einlegen. Auch Anfang 2008 (Erstellungszeitraum des Bayern LB-Konzernabschlusses) war die Zukunft immer noch so unsicher, dass die HGAA-Zahlenplaner schon Wunder unterstellen mussten, wenn die HGAA-Planung in den nächsten fünf Jahren eintreten würde.
Es erstaunt in diesem Zusammenhang die Haltung des Abschlussprüfers. Geht es um die Beurteilung der Zukunftsaussichten, dann wird behauptet, dass er nur vergangenheitsorientiert geprüft hat. Soll aber das „Traumzahlenwerk der HGAA“ beurteilt werden, deren Vorstände kurz vorher wegen Bilanzfälschung verurteilt wurden, dann bleibt der Blick in die Vergangenheit aus. Eine sehr fragwürdige Interpretation des risikoorientierten Prüfungsansatzes!
Was von den Zahlen aus dem Hause der HGAA zu halten war, formulierte die österreichische Zeitung Profil am 2.1.2010 unmissverständlich: Der damalige Vorstand Berlin (von Juni 2007 bis April 2009) narrte die Bankenaufsicht fortgesetzt mit überzogenen Zahlen...... Und nicht nur die Nationalbank fiel darauf herein. profil liegt nun ein fünfseitiges Dossier der Grazer Wechselseitigen Versicherung (GraWe) vor, das am 9. Dezember 2009 im Büro von Generaldirektor Othmar Ederer aufgesetzt und dem 13-köpfigen Aufsichtsrat der Hypo Alpe-Adria tags darauf vorgelegt wurde. Darin heißt es unter anderem: „In den letzten drei Jahren musste die Aktionärin BVG (Anm.: das Hypo-Beteiligungsvehikel der GraWe) leidvoll feststellen, dass weder die vom Konzernvorstand vorbereiteten Businesspläne, noch die im Geschäftsjahr 2008 getätigten Aussagen des damaligen Konzernvorstandes (Anm: Tilo Berlin), wonach im Geschäftsjahr 2008 letztmalig ein Einzelwertberichtigungsbedarf von. 500 Mio. € besteht und in weiterer Folge sämtliche Risiken abgebaut sind, mit der wirtschaftlichen Realität übereinstimmten.“
Auch der Due Diligence Prüfer Ernst & Young fühlte sich hintergangen und monierte das Austauschen der Akten im Rahmen seiner Prüfung. Die Abschlussprüfer von Confidia - bis 2005 zusammen mit Deloitte Abschlussprüfer der HGAA - hatten das Vertrauen in die Bank und ihre Mitarbeiter verloren. Mit den Hinweisen im Geschäftsbericht auf das Zahlenmaterial der Mehrjahresplanungen der HGAA wird die Bayern LB den IFRS/IAS-Notes-Angabepflichten nicht gerecht. IAS 36 verlangt u. a. ausführliche Angaben zur Berechnung (unterschiedliche Ertragszahlenreihen und Zinssätze 46) des Goodwill und des Impairmenttests. Dass die PwC diesen Impairmenttest unbeanstandet hat durchgehen lassen, ist weder durch IFRS, noch durch Berufsrecht gedeckt. Dem Konzernabschlussprüfer PwC musste die unsichere finanzielle Zukunft der HGAA bestens bekannt gewesen sein. Ergänzende Informationen hätte PwC vom HGAA-Abschlussprüfer Deloitte & Touche einholen können und auch müssen.
Deswegen bestehen große und ernsthafte Zweifel an der Werthaltigkeit des im Jahresabschluss 2007 der Bayern LB ausgewiesenen Goodwill für die HGAA von 841 Mio. €. Dieser Bilanzansatz dürfte 2007 falsch gewesen sein. Aber erst 2008 wurde er voll wertberichtigt.
Wegen der unvollständigen Anhangsangaben und der Nichtwerthaltigkeit des Goodwills in Millionenhöhe hätte das Testat für den Konzernabschluss 2007 nicht uneingeschränkt erteilt werden dürfen. Dieser HGAA-Goodwill 2007 über 841 Mio. Euro bringt- trotz IFRS - alle Voraussetzungen mit, als Bilanz- und Berichtsfälschung in die Landesbankgeschichte einzugehen.
Auflösung 2008: Ein Jahr später - im Geschäftsbericht 2008 - hatte sich der komplette Goodwill in Höhe von 841 Millionen in Rauch aufgelöst. Aber auch hier gilt die alte Börsenweisheit: Der erste Verlust ist der geringste. Je früher dem Staat der HGAA-Reinfall bekannt geworden wäre, desto mehr wäre zu retten gewesen!
Abbildung: HGAA - teure Balkan Eintrittskarte für Bayern LB

Den vollständigen Artikel finden Sie, mit allen Fußnoten, im wp.net Magazin 2011.
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