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Blog Wirtschaftsprüfung

In diese Kategorie werden öffentliche Beiträge zur Wirtschaftsprüfung vorgestellt:

Zum Start des Blogs wird der 1. Aufsatz des wp.net Magazins 2011 nach und nach eingestellt.
Wenn Sie eigene Beiträge zum Thema einstellen wollen, reichen Sie Ihren Beitrag ein.

Einschränkung der Testate

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...  wenn Prüfungsnachweise unzureichend sind

Prüfergrundsatz: Der Abschlussprüfer darf sein Prüfungsurteil nur auf Grund ausreichender und inhaltlich angemessener Prüfungsnachweise abgeben.

Plausibilisierung kein Prüfungsersatz

Bei der Prüfung der CDOs (Collateral Debt Obligations) im Abschluss 2007 spricht der verantwortliche KPMG-Wirtschaftsprüfer von analytischen Prüfungshandlungen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags erfahren von ihm nicht, wie man CDOs mittels Plausibilisierung überhaupt prüfen kann.

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Aufsichtsrat an wirksamer Kontrolle gehindert

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IKB-Aufsichtsrat blieb unwissend

Big4-Vertreter haben in der Grünbuchdiskussion dem deutschen Prüfungsbericht eine Zukunft als Export- schlager vorhergesagt. Die gelebte Realität ist eine andere: Staatssekretär und IKB-Aufsichtsrat Asmussen bestätigte im Prozess gegen Ex-Vorstand Ortseifen, nicht über die hohen Subprimerisiken unterrichtet worden zu sein.

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Bilanzprüfung 3

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Fachlicher Rahmen der Abschlussprüfung.

Für die praktische Umsetzung der Abschlussprüfung sind bis zur Übernahme der ISAs die Verlautbarungen des Berufsstands von Bedeutung. Diese Aufgabe hat das IDW von der Kammer übernommen. Der privatrechtliche Verein IDW, deren größten Beitragszahler die Big4 sind, gab bis 1998 die drei Fachgutachten (FGA) heraus. Das FGA 1 regelte seit Mitte der 70ziger Jahre die Durchführung der Abschlussprüfung, das FGA 2 die Berichterstattung und das FGA 3 die Erteilung von Bestätigungsvermerken.

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Dissertation Weyershaus

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Wissenschaftliche Arbeiten im Downloadbereich.

Wir versuchen in diesem Archiv historische und aktuelle, wissenschaftliche Grundlagen und Arbeiten zu sammeln und bereit zu halten. Höchst interessant ist z.B. die Dissertation von Dipl.-Kfm. Hans Adolf Weyershaus M.A. zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie. Seine Dissertation ist ein Defacto-Standard für jeden WP. Sie hat die Begründung des WP-Berufs in Deutschland zum Thema: Wirtschaftsprüfung in Deutschland und erster europäischer Zusammenschluß in den Jahren 1931 bis 1961.

Download ist hier:

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Bayern LB - HGAA Goodwill vertuscht Betrug

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Ein Grund für die erforderlich gewordene Stützungsaktion durch den Freistaat Bayern war der Erwerb der Kärntner Hypo Group Alpe Adria (HGAA) im Frühjahr 2007. Fast 4 Mrd. kostete dieser Ausflug nach Kärnten den bayerischen Steuerzahler. Als hätten die wertlosen, aber mrd.-teuren Subprimepapiere nicht schon gereicht, leistete sich die BayernLB die „Kärtner Adria Perle“.

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Bilanzprüfung 4

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Ohne Nachweis kein Testat !

Die Prüfungsnachweise sind Informationen in Form von mündlichen oder schriftlichen Auskünften, sind Auswertungen von Originalunterlagen, vertrauenswürdigen Gutachten, sind eigenständige Rechenoperationen (wie Impairmenttests), Plausibilitätsüberlegungen und vieles mehr (Prüfungstechniken). Diese Informationen müssen darauf ausgerichtet sein, dem Prüfer ein Urteil mit hinreichender Sicherheit zu ermöglichen, damit keinem „richtigen“ Abschluss, Lagebericht oder der Buchführung das uneingeschränkte Testat verweigert wird.

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Hohe Gefährdung der HRE

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beim JA 2007 im Testat ausgeblendet, täglicher Kassenbericht an Bundesbank im Testat ignoriert!

Die Testate für das Geschäftsjahr 2007 wurden in der Regel ab Ende März 2008 erteilt. Nach 9 Monaten Finanzkrise sollte sich diese auch bei den Bankenprüfern herumgesprochen haben. In Deutschland mussten 2007 die IKB und die SLB gerettet werden. In Großbritannien die Northern Rock, in den USA mussten schon viele Banken schließen, so die New Century Financial.

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Bilanzprüfung

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Keine Geheimwissenschaft!

Wirtschaftsprüfer, Organ gegen Bilanz- und Berichtsbetrug.

Vertrauen ist gut, gesetzliche Kontrolle ist besser. Deswegen hat die deutsche Regierung 1931 den gesetzlichen Abschlussprüfer für gelistete Aktiengesellschaften geschaffen. Trotzdem vertraute der Staat den Prüfern aus den Privatunternehmen und bestellte dazu keine Beamten. Wichtige Voraussetzung: Freiberuflichkeit.

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Bilanzprüfung 5

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Der Weg zum Prüfungsurteil !

Fiktiver Prüfungsfall:

Wir wollen nun die Theorie mit Praxisbezug anreichern und das risikoorientierte Vorgehen bei den Bankenprüfungen der Jahre ab 2005 hinterfragen. 2005 kam die neue IFRS Rechnungslegung hinzu. Ein weiteres Risikopotenzial, wie sich später herausstellte, weil Fair Values Eingang in die Bewertung gefunden hatten.

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IKB - für Prüfer Bank ohne Risiko

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Die FTD nannte die IKB 2007 „Ignoranzbank“, weil die intern festgestellten Risiken ignoriert wurden. Ihren ersten IFRS-Abschluss startete die IKB 2006/2007 und vergaß gleich zum IFRS-Auftakt, dass sie nach Irland sog. Conduits mit mrd.-hohen Subprime-Portfolios ausgelagert hatte.

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Bilanzprüfung 2

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Gesetzllicher Umfang der Abschlussprüfung

Vom Abschlussprüfer sind zu prüfen:

  • Jahresabschluss
    (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) 
  • der Lagebericht und 
  • die Buchführung

Über die Prüfung ist ein Urteil an die Öffentlichkeit (Bestätigungsvermerk) abzugeben; an das Kontrollorgan ist in einem Prüfungsbericht ausführlich zu berichten. Dabei ist auch auf Gesetzes- und Satzungsverstöße einzugehen und der Lagebericht einer Rezension zu unterziehen.

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Die HRE Familienpleite 2007

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Unter der HRE Holding haben sich vier Banken (siehe GB 2007, S. 43) befunden. Funke war also kein Banker, sondern der Holdingvorstand. Bei der Mutter HRE-Holding AG hatte die BaFin aber nichts zu melden, denn sie war keine Bank. Auf dieses missliche Konstrukt wies auch die BaFin immer wieder hin, wenn sie nach ihren Überwachungsmaßnahmen im Vorfeld der Krise gefragt wurde. Umso mehr wäre der Abschlussprüfer als Teil der Finanzmarktaufsicht gefordert gewesen.

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In die WPK gewählte Mitglieder

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Präsident

WP/StB Dipl.-Kfm. Michael Gschrei, München

Dipl. Kfm. WP / StB Michael Gschrei, München





 

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