wp.net Mitgliederbrief 2011/29
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 03. November 2011 08:56
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Neues von Standards und Skalierung
wp.net Mitgliederbrief 2011/29
Leipzig, 13.12.2011
1. Neues von Standards und Skalierung
2. Startschuss wp.net Arbeitskreise –wp.net macht ernst mit der skalierten Prüfung
3. „Lasst dem Kaiser seine Kleider!“ wp.net fordert Nachhaltigkeit im Bilanzrecht
4. IFAC:Standardsetting für KMU Prüfungen
5. EILT: Anfrage um fachlichen Rat - Konzernabschluss
1. Neues von Standards und Skalierung
Internationale Standards nehmen in den letzten Jahren verstärkt Einfluss auf Rechnungslegung und Prüfung in Deutschland.
Sie werden von privatrechtlichen Organisationen, der IFAC und dem IASB mit dem Ziel erlassen die Vergleichbarkeit der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen weltweit zu erleichtern, den Schutz der Anleger zu verbessern und damit das Vertrauen in die Finanzmärkte und den freien, internationalen Kapitalverkehr zu stärken. Über die EU Richtlinien und Verordnungen finden sie Einzug auch in das deutsche Recht.
Sowohl den Rechnungslegungs- als auch den Prüfungsstandards ist gemein, dass sie sich in ihrer Ausgestaltung an kapitalmarktorientierten Großunternehmen und der Prüfung dieser Unternehmen orientieren. Die Bedürfnisse von KMU und KMP (kleinen und mittleren Prüferpraxen) wurden bei ihrer ursprünglichen Konzeption nicht berücksichtigt. Die Anwendung dieser Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards im Mittelstand ist daher international in den letzten Jahren auf Widerstand gestoßen. Nicht kapitalmarktorientierte, mittelständische Unternehmen sind weltweit der größte Wirtschaftsfaktor, so dass beide Standardsetter hierauf mit KMU bezw. KMP (Kleine und Mittlere Prüferpraxen) Projekten reagiert haben. Sowohl Rechnungslegungs- als auch den Prüfungsstandards werden nun durch ihre proportionale (skalierte) Anwendung an die Bedürfnisse von KMU und KMP angepasst. Der wp.net Arbeitskreis skalierte Prüfung hat am 3. Dezember 2012 seine Arbeit aufgenommen. Lesen sie mehr über unsere Aktivitäten
Das IFAC Board für KMU/KMP geht seit 2011 einen neuen Weg um mittelstandsgerechte (Prüfungs)Standards zu entwickeln. Über Umfragen (Quik Polls ) des SMP Committee sollen die Bedürfnisse von KMU/KMP ermittelt werden und diese Erkenntnisse dann in die Standards einfließen. Lesen sie mehr über die Quik Polls
Die IFRS Rechnungslegungsvorschriften finden bei den KMU/KMP in ihrer momentanen Ausgestaltung wenig Akzeptanz. Die EU-Kommission hat am 25.10.2011 einen Richtlinien-Vorschlag zur Neuordnung des europäischen Bilanzrechts vorgelegt. Das BMJ hat der interessierten Öffentlichkeit bis zum 2. Dezember 2011 die Möglichkeit geboten, Stellung zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission Stellung zu nehmen. wp.net hat eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) erarbeitet und platziert. Lesen Sie mehr dazu (zurück zum Inhaltsverzeichnis)
2. Startschuss wp.net Arbeitskreise –wp.net macht ernst mit der skalierten Prüfung
Der wp.net Arbeitskreis „Skalierte Prüfung“ tagte am 3. Dezember 2011 zum ersten Mal. Initiiert wurde dieser Arbeitskreis von Michael Gschrei, der schon seit 2005 (Eingabe wp.net zum EPS 261) für eine Skalierung der Prüfungsstandards kämpft und konzeptionell für dieses Thema schon große Vorarbeit geleistet hat.
Seit seiner Kammerpräsidentschaft entdeckte der gesamte Berufsstand das Thema und wartet nun auf die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen in der Berufssatzung.
Um die Anwendung der skalierten Prüfung bald möglich zu machen, steht die Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Berufssatzung ganz oben auf der Agenda im WPK Ausschuss Rechnungslegung und Prüfung. Deswegen tagt dieser WPK Ausschuss bereits am 19. Dezember 2011 zum dritten Mal, diesmal unter Einbeziehung von IDW und wp.net.
Kammerpräsident Gschrei warnt jedoch davor, die skalierte Prüfung als eine „leichtere Prüfung“ zu interpretieren. Das Prüfungsurteil muss dem einer nichtskalierten Prüfung qualitativ gleichwertig sein. Präsident Gschrei: „Der risikoorientierte Prüfungsansatz muss dem Berufsstand, vor allem den Mitarbeitern, in seiner Breite und Bedeutung nochmals vertieft dargelegt werden“.
Der wp.net Arbeitskreis skalierte Prüfung hat das Ziel den Mitgliedern Arbeitshilfen und Handbücher für die Skalierung zur Verfügung zu stellen. Basis der Skalierung sind die ISA, auf der Grundlage des dort definierten risikoorientierten Prüfungsansatzes unter Berücksichtigung der deutschen Prüfungsgrundsätze, die in der WPO und der Berufssatzung gesetzlich geregelt sind. Die Leitung des Arbeitskreises hat Frau Dr. Armann aus Hannover übernommen. (zurück zum Inhaltsverzeichnis)
3. „Lasst dem Kaiser seine Kleider!“ wp.net fordert Nachhaltigkeit im Bilanzrecht
wp.net steht der beabsichtigten Überarbeitung der EU-Bilanzierungsrichtlinien (78/660/EWG und 83/349/EWG) und den damit seitens der EU-Kommission verfolgten Ziele der Deregulierung und Harmonisierung der Rechnungslegung in der Europäischen Union skeptisch gegenüber.
Diese sieht vor den sogenannten Zeitwert-Ansatz (fair-value) als Möglichkeit flächendeckend in Europa einzuführen. Dieser Bewertungsansatz hat durch seine Beliebigkeit und seine zyklische Wirkung einen erheblichen Anteil an der Finanzkrise.
Stattdessen fordert wp.net die Beibehaltung der moderneren Normen, da der Zeitwertansatz bereits im 19. Jahrhundert nach der Gründerzeit zu einer erheblichen Krise führte und daher aus gutem Grund von moderneren Rechnungslegungsvorschriften abgelöst wurde.
Statt kurzfristiger Gewinnsprünge – wie sie diese Bewertung begünstigt - soll eher dieser modernere Ansatz, der langfristige Strategien auch im Bilanzausweis abbildet, beibehalten werden. Von dem kurzfristigen Wirtschaften - unterstützt durch diese Bewertungen – haben in den letzten Jahre letztlich nur diejenigen profitiert, die ebenso kurzfristige Anlagestrategien verfolgten sowie das jeweilige Management, deren Boni danach ausgerichtet waren. Statt nach immer neuen Regulierungen, Kontrollen der Abschlussprüfer und Boni-Beschränkungen zu rufen fordert wp.net nunmehr endlich auch die Mitursache der Rechnungslegungsvorschriften anzugehen und den Abschlussprüfern Regeln an die Hand zu geben, die Bilanzierungen nicht bis annähernd zur Beliebigkeit verkommen lassen.
Der Zeitwert-Ansatz (fair-value) der als objektiv propagiert wird wird von den Anwendern nur solange akzeptiert, wie diese hieraus Gewinne erwirtschaften. Überwiegt jedoch das Angebot die Nachfrage, wodurch der Marktpreis sinkt, kommt auf einmal dem fair-value eine ganz andere Bedeutung zu, nämlich die, dass der Wert so sein sollte, was der Anwender gerne für seine Waren, Produkte oder sonstigen Werte hätte, weil er sich dann einen fairen Käufer engelsgleich an den Himmel projiziert, der ihm diesen Wert auch bezahlt. Dadurch werden die Gesetze der Marktwirtschaft bilanziell zeitweise außer Kraft gesetzt, das Unternehmen schiebt eine bilanzielle Blase vor sich her, die dann verspätet irgendwann mit einem umso lauteren Knall platzt.
Wer nunmehr dieses System offen angeht, wird -historisch zu Unrecht - als unmodern abqualifiziert, obwohl er nur darlegt, dass diesem neuen Kaiser die Kleider fehlen.
Hier ist es Aufgabe des Gesetzgebers endlich die Grundlagen dafür zu regeln, was eine Bilanzierung leisten soll. Der Aspekt des Verbraucherschutzes darf dabei nicht weiter außer acht gelassen werden. Denn der Verbraucher betrachtet in erster Linie die Gewinnaussagen der Unternehmen. Wenn er dazu gleichsam als Beipackzettel eine unmöglich erfassbare Menge an Risiken und Nebenwirkungen zur Kenntnis nehmen will, die im Anhang und Lagebericht publiziert werden, ist er überfordert.
Die Kommission verlangt immer wieder im internationalen Rahmen die Grundsatzorientierung der Bilanzierungsregeln. Könnte sie diese aber selbst regeln, widerspricht sie sich, wenn sie einerseits die Grundsatzorientierung verlangt, andererseits aber selbst das Gegenteil im Gesetzgebungsverfahren implementieren will.
Dazu zählt, dass nachhaltiges Wirtschaften belohnt wird und auch bilanziell Anreize hierzu geschaffen werden.
Zwar ist eine europaweite Harmonisierung und Vereinheitlichung des Bilanzrechtes dazu geeignet, Unternehmen über die Grenzen des Ansässigkeitsstaates hinaus in andere Mitgliedsstaaten den Weg zu ebnen und Europa näher zusammen zu führen. Diese sollte jedoch stringent angegangen werden.
Der jetzige Vorschlag hat einen Rückschritt hinter die bereits bestehende Harmonisierung der 80er Jahre zur Folge und sollte deshalb grundsätzlich - grundsatzorientiert - überdacht werden. (zurück zum Inhaltsverzeichnis)
4. IFAC: Standardsetting für KMU Prüfungen
Fortsetzung der Umfragen bei kleinen und mittleren Prüferpraxen
SMP Quick Poll November/December 2011
Die kleinen und mittleren Prüferpraxen (SMP) Erlangen bei der IFAC immer größeres Gewicht, wie uns schon Phil Cowperthwaite (ab 2012 Mitglied des SMP Committee) auf unserem Kongress im Oktober berichtete.
IFAC führt seit Anfang 2011 vierteljährlich mittels eines auf ihrer lnternet Seite eingestellten Online-Fragebogens Kurzumfragen durch, um sich einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen zu verschaffen, die sich speziell für kleine und mittlere Prüferpraxen
und deren kleine und mittelständische Mandanten stellen.
wp.net begrüßt diese Initiative sehr, denn sie ist der richtige Weg eine mittelstandsgerechte Anwendung der Standards zu ermöglichen und es zeigt auch ein angemessenes Selbstbewusstsein der Mitglieder des SMP Committee in diesem Bereich.
Laut den Umfragen bestehen die größten Herausforderungen für kleine und mittlere Prüferpraxen darin, mit neuen Regelungen und Standards Schritt zu halten und Mandanten zu akquirieren und zu halten. Für SMP stellt die zunehmende Regulierung, gefolgt von wirtschaftlicher Unsicherheit, die größte Herausforderung dar.
Die Ergebnisse der letzten Umfragen sind hier abrufbar:
Die IFAC hat nun ihre neue Umfrage „SMP Quick Poll November/December 2011“ hier ins Netz gestellt.
Auch bei dieser neuen Umfrage geht es wieder um die Herausforderungen, die sich speziell für kleine und mittlere Prüferpraxen stellen. Nehmen Sie bis zum 19. Dezember teil und geben Sie dem Standardsetter der ISA input - nur so können wir mittelstandsgerechtes Standardsetting erreichen.
Vielleicht gibt es diese Umfrage das nächste Mal auch in deutscher Sprache.
Als weitere Aktion um den Bedürfnissen der kleinen und mittleren Praxen besser zu entsprechen, hat IFAC auf ihrer Homepage im Bereich „Small and medium practices“ hier ein öffentliches Diskussionsforum eingerichtet. Schauen Sie doch mal rein! (zurück zum Inhaltsverzeichnis)
5. EILT: Anfrage um fachlichen Rat - Konzernabschluss
Es erreichte uns folgende fachliche Anfrage zur Konzernabschlussaufstellungspflicht:
„Die inländische A-GmbH hält Anteile an zwei ausländischen Kapitalgesellschaften. In Gesamtbetrachtung der Gesellschaften werden die Größenklassen des § 293 HGB deutlich unterschritten. Es besteht nun eine weitere ausländische Kapitalgesellschaft B, bei der die A-GmbH selbst nicht beteiligt ist. Gesellschafter (natürliche Personen) der A-GmbH besitzen gemeinsam jedoch auch Anteile an der B. Ausser Lieferverträgen bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere keine Beherrschungsverträge, zwischen A-GmbH und B. Wäre B als Tochterunternehmen i.S. § 290 HGB anzusehen, würde die Addition der Merkmale sämtlicher Gesellschaften zu einem Überschreiten der Größenklassen des § 293 HGB führen.
Aufgrund der Änderungen des § 290 HGB durch BilMoG ist keine Beteiligung mehr zum Vorliegen einer Mutter-Tochter-Beziehung erforderlich. Ich bin der Meinung, das jedoch mindestens ein Gesellschaftsverhältnis (evtl 0 € Kapitalanteil) zwischen A-GmbH (oder einer Tochter-KapitalGes der A-GmbH) und B bestehen muss, um eine solche Beziehung zu begründen.
Ich wäre für die Mitteilung Ihrer Auffassung sehr dankbar, ob bereits durch die Beteiligung der Gesellschafter der A-GmbH an der B ein Mutter-Tochter-Verhältnis und damit eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses entsteht oder ob meine dargestellte Meinung richtig ist und kein Konzernabschluss aufgestellt werden muss.“
Bitte senden Sie Ihre Antwort unter Angabe des Stichwortes „Fachlicher Rat“ an
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, vielen Dank!
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Das wp.net Team wünscht Ihnen eine erfolgreiche Woche
Neue wp.net Geschäftstelle:
König Albert Haus, Markt 9
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Tel.: (wird soeben eingerichtet)
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