Pressemitteilung zum Grünbuch
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 31. August 2011 11:23
- Geschrieben von wp.net Sekretariat
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Wirtschaftsprüfer sollen endlich mit verlässlichen Testaten die nächste Finanzmarktkrise verhindern!
Der Verband der mittelständischen Wirtschaftsprüfung erkennt in dem Grünbuch der Europäischen Kommission zum weiteren Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung die ernsthaften und sinnvollen Ansätze, die Prüfungs- und Berichtsqualität der Abschlussprüfer zu verbessern.
Dies ist deshalb so wichtig, weil sich die Anleger auf die vom Management im Jahresabschluss und Lagebericht dargestellte wirtschaftliche Lage verlassen, wenn Jahres- oder Konzernabschluss und Lagebericht vom Abschlussprüfer testiert wurden. Hätten die Abschlussprüfer in der Vergangenheit vor den Risiken der in den Bankbilanzen versteckten Risiken rechtzeitig gewarnt, hätte die Finanzmarktkrise verhindert werden können.
Der Verband der mittelständischen Wirtschaftsprüfer e.V. unterstützt mit seinen Mitgliedern in vollem Umfang die von der Europäischen Kommission unter der Leitung von Michel Barnier entwickelten Thesen. wp.net selbst hat ein 10-Punkte Programm für vertrauenswürdige Testate erarbeitet:
- Trennung von Prüfung und Beratung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen
- Gute Prüfung hat Ihren Preis, deshalb fordern wir eine Honorarordnung,
- Die seit 10 Jahren bestehende Prüferaufsicht muss radikal neu aufgestellt werden. Feierabendkontrolleure können die Big4 nicht wirksam überwachen.
- Schaffung marktwirtschaftlicher Strukturen in der Abschlussprüfung, schafft Wettbewerb und damit Qualität
- Mehr Eigenverantwortung statt Prozeduralismus nach dem Muster der IDW-Prüfungsstandards, die nichts verhindert haben.
- Abschaffung der postdemokratischen Zustände in der Wirtschaftsprüferkammer, die er den Big4 ermöglicht, trotz Minderheit, die Aufsichtsfäden zu kontrollieren.
- Mehrjahresbestellungen stärkt die Unabhängigkeit
- Auch die externe Rotation stärkt die Unabhängigkeit, vor allem wenn sie mit Mehrjahresbestellungen verbunden wird.
- Wenn schon Prüfungsnormen, dann gesetzliche und keine privatrechtlichen IDW-Big4-Standards
- Die IFRS-Bilanzierung mit ihren nicht überprüfbaren Fair-Value-Bewertungen muss radikal überarbeitet werden.
Schulden abzuschreiben oder die Zukunft mit Entscheidungswerten schön zu rechnen hat in einem Abschluss für Investoren nichts verloren. Diese Berechnungen erinnern mehr an Desinformation, als an Information. Investoren brauchen aber verlässliche Zahlen, auch über die Zukunft.
Nachfolgend geben wir weitere Erläuterungen
Wir können sehr wohl nachvollziehen, warum Michel Barnier die Trennung der Beratung von der Prüfung fordert: Beratung neutralisiert Prüfung! Deswegen muss nicht das Niveau der Prüfung angehoben werden, sondern die Hindernisse für eine gewissenhafte, unparteiische und unabhängige Berichterstattung müssen aus dem Weg geräumt werden. Nicht der Adressat hat eine Lücke (Erwartungslücke), sondern die Berichte über die Risiken haben Lücken und sprachliche Mängel enthalten.
Nur der unabhängige Prüfer berichtet korrekt!
Nach Gesetz und IDW Prüfungsstandards hat der Abschlussprüfer in der gebotenen Verständlichkeit an die Aufsichtsorgane zu berichten. Aus den Reaktionen der Aufsichtsräte (IKB, HRE) weiß man inzwischen, dass dies nicht der Fall war. Warum das deutsche Berichtswesen der Abschlussprüfer nun zum EU-Exportschlager werden sollte, könnte man getrost als das „Neumann-Geheimnis“ oder besser als das Naumann-Paradoxon bezeichnen. Denn einen Grund hat Herr Naumann nicht genannt. Warum sollten Berichte, die die Aufsicht bei der Vorstandsüberwachung nicht unterstützt haben, ein Erfolgsschlager werden?
Marktwirtschaft eigener Art in der Abschlussprüfung
Da manche nationale europäische Regierungen die Umsetzung der Prüferrichtlinie aus 2006 bei der Aufsicht über die Big4 mehr unterlaufen, als eingeführt haben, ist in Europa nun in der Pflicht, das zu tun, was nun Michel Barnier vorgelegt hat. Das Geschrei hat Methode, ist aber verständlich, wenn man die Pfründe der betroffenen Bankenprüfer vor Augen hat. Der Prüferkuchen im Dax-160 ist verteilt. Mandate wechseln immer häufiger nur noch im Big4-Kreis. Gleichzeitig nehmen Big4 den Restprüfern die mittelständischen Mandate weg. Das Wachstum, schreibt PwC im GB 2009, kam 2009 aus dem Unternehmensmittelstand.
Im diesem Sommer verbannte der neue PwC-Chef alle Nicht-Big4 in die Prüfer-Boutique und versuchte mit dieser Schmeichele die Prüfer-Resttruppe aus dem Prüfungsgeschäft wegzuloben. Der EU geht es aber nicht um die Verbesserung der 20.000 „einfachen“ Abschlussprüfungen. Es geht Michel Barnier um die Prüfung von Kapitalmarktunternehmen. Davon hat Deutschland rund 800 (inkl. der 160 Gesellschaften in den vier Dax-Segmenten). Auch hier ist der Wettbewerb zum Erliegen gekommen, wie die Mandatsverteilung zeigt. Wettbewerb gibt es nur i. W. noch innerhalb des Big4-Kreises.
Grünbuch - ein Glücksfall, nicht nur für den Kapitalmarkt!
Die Big4, Ihr Verband sowie einige politische Kreise beschweren sich seit einigen Wochen mächtig über das Grünbuch. Der Kapitalmarkt dagegen kann frohlocken und als Kolateralnutzen könnte für die mittelständische Wirtschaftsprüfung die Marktöffnung, eine Honorarordnung, eine bessere Aufsicht über die Big4, vertrauenswürdige Prüferregeln und Vieles mehr abfallen.
Wo stecken im Grünbuch die Mängel der Bankenprüfer?
Das Aufheulen der Big4 erklärt sich vielleicht damit, dass sie längst die eigenen Mängel analysiert haben und allein durch die Fragestellungen aufgeschreckt werden, da diese den Finger in die bereits bekannten Wunden legt.
Gleich zu Beginn muss man feststellen, dass die EU die Bankenprüfer verschonte. Den richtigen Fragestellungen war als Begründung kein Mängelbericht über die Bankenprüfungen im Vorfeld der Finanzkrise vorgeschaltet. Wie sollen denn Mängel behoben werden, wenn man sie nicht bei Namen nennt, also auch gar nicht kennt. Die Kenntnis von den Mängeln ist auch deswegen notwendig, damit die Forderungen von Michel Barnier für alle Betroffenen nachvollziehbar werden. Warum sollte die EU die größte Abschlussprüferreform aller Zeiten anstoßen, wenn nicht gewaltige Mängel im Vorfeld der Finanzkrise sichtbar geworden sind?
Diese scheinbare Grünbuchlücke wurde seitens des IDW-Chefs dazu benutzt, den Bankenprüfern einen Freibrief auszustellen: „Wichtig ist mir die Feststellung der EU-Kommission, dass sie keine Anhaltspunkte dafür sieht, die Abschlussprüfung wäre während der Finanzmarktkrise nicht unter Beachtung einschlägiger Regeln und Anforderungen durchgeführt worden. Etwas mehr Bescheidenheit stünde dem IDW-Chef besser zu Gesicht. Es ist also an der Zeit, das Koordinatensystem der Wirtschaftsprüfung aus dem Blickwinkel der Bankenprüfer etwas zurechtzurücken.
Den Blick auch auf die andere Seite werfen!
Eine weitere Lücke im Grünbuch sehen wir in der Verengung der Sicht auf die Abschlussprüfer. Denn damit es zu einer „Schlechtprüfung und Schlechtberichterstattung“ kommen kann, muss auch der Auftraggeber etwas dazu beitragen. Warum hängen denn die Unternehmen solange am Mandat? Weil es halt so bequem ist und der Mandant die jährlichen Fragen schon kennt, also mit neuen Fragen und Sichtweisen nicht genervt wird.
Es täte der Verbesserung der Abschlussprüfung auch gut, wenn die Kunden der Prüfer in die Betrachtungen einbezogen werden. Die zu prüfenden Unternehmen müssen sich aus unserer Sicht fragen lassen, ob sie das Institut der Jahresabschlussprüfung in ihre Kontrollstrukturen zielführend eingebunden haben und einbinden wollen. Erwarten sie wirklich eine unabhängige Prüfung? Denn bei unvoreingenommener Betrachtungsweise wird man einräumen müssen, dass eine Prüfungsgesellschaft gegenüber dem Unternehmen, das es beauftragt und bezahlt, unter den gängigen Einkaufsmethoden kaum als unabhängig bezeichnet werden kann.
Die damit einhergehende Abwertung der Abschlussprüfung verbunden mit der unterstellten Hörigkeit gegenüber dem Vorstand führt, wenn sich nichts ändert, auf Dauer zu einem so dramatischen Vertrauensverlust in die Arbeit der Abschlussprüfer — unabhängig von der Betriebsgröße der Mandanten —, die den Berufsstand in Frage stellt und seine Tätigkeit letztlich obsolet werden lässt. Mit verheerenden Folgen: Denn sein Verschwinden zöge unweigerlich ein Mehr an Bürokratie nach sich. Denn das Instrument der Prüfung selbst ist unverzichtbar. Fehlen die Anbieter am freien Markt, müssen folglich Staatsbeamte diese Aufgabe übernehmen. Deren Ermessensspielraum und Bereitschaft zu differenzierter Betrachtung, insbesondere bei Unternehmensstrategien oder Zukunftsplanung, ist hinreichend bekannt.
Michel Banier´s Vorschläge kommen gerade noch rechtszeitig und sind in der Lage, die Abschlussprüfung zu retten. Warum wehren sich die Big4 gegen die Rettung der Abschlussprüfung?
Rotation nicht verteufeln
Sogar in Brüssel kennt man die Rotation und schickt die leitenden Mitarbeiter nach drei Jahren auf eine neue Stelle, damit kein Lobbyist auf den Gedanken kommen könnte, es könnte sich lohnen, Beziehungen zu Entscheidungsträgern aufbauen.
Dass das IDW die Rotation als einen Beitrag zur Qualitätsminderung verteufelt, liegt wohl eher in seiner Verbandspolitik begründet. Es kommt wohl darauf an, wem man bei der Argumentation im Blickfeld hat: Seine größten Beitragszahler oder verlässliche Testate für den Kapitalmarkt
In einem Punkt hat Dr. Naumann jedoch Recht: Während der Finanzkrise - ab 2008 - sind kaum noch Mängel aufgetreten. Massive Mängeln gab es vor Ausbruch der Krise, also in den Jahren 2005 bis 2007, als die EU den Börsenunternehmen die IFRS verordnete und damit das Tor für Bilanzgestaltung, z.B. durch die Fair Value Bewertung, weit öffnete.
Auszug aus der Bankenprüfer-Mängelliste
Es geht nicht um die Pauschalkritik an „den“ Wirtschaftsprüfern, sondern es geht ganz konkret um das Versagen der wesentlichen deutschen Bankenprüfer, aktuell sind dies in Deutschland nur noch die Big3: KMPG, PwC und Ernst & Young. Nur bei der Bayern LB waren 2007 alle Vier gleichzeitig mit auf dem Prüfer- und Beraterdeck und haben trotzdem nicht verhindert, dieses 10 Mrd.-Unheil vom bayerischen Steuerzahler fernzuhalten. Ist es vielleicht ein besonderes Kapitalmarktrisiko, wenn alle Vier gleichzeitig an einem Konzern arbeiten?
Alle drei Bankenprüfer haben den deutschen Subprimebanken uneingeschränkte Testate geben, obwohl die strukturierten Produkte mit der Eigenschaft „mangelhafte bis totale Intransparenz“ ausgestattet waren. Der Abschlussprüfer muss bei solchen Abschlussposten, wenn sie wesentlich sind, seinen Bestätigungsvermerk einschränken. Ein bereits 2005 eingeschränktes Testat hätte diese Finanzkrise im Keim ersticken können. Jedenfalls wäre es ein Versuch Wert gewesen, wegen der CDOs die Testate einzuschränken, statt zu schweigen.
Unrichtige Angaben über finanzielle Verpflichtungen (Sachsen LB 11 Mrd. €) müssen vom Abschlussprüfer mit einer Einschränkung des Testats geahndet werden. Eine Einschränkung des Sachsen LB-Testats 2005 mit dem Hinweis über die Risiken in Irland hätte den Verwaltungsrat und natürlich auch der Öffentlichkeit die Augen geöffnet, dass dieses Geschäftsmodell zwar Chancen verspricht, die Risiken aber unkalkulierbar sind. Wenn dann der Vorstand trotzdem weiter gezockt hätte, dann hätte man dem Verwaltungsrat einen Versagensvorwurf machen können.
Unrichtige, falsche oder unvollständige Angaben über die Bewertung des Goodwills (HRE und Bayern LB) nach IAS 36 müssen auch zur Einschränkung des Testats führen. Bei der Bayern LB fehlten 2007 die von IAS 36 geforderten Angaben über den Goodwill und auch eine Prüfung des Impairmenttests ist aus dem Geschäftsbericht nicht zu erkennen, wenn man zur Meinungsbildung die zwischenzeitlichen Presseberichte über die Hypo Group Alpe Adria (HGAA) hinzuzieht. Der Prüfer muss aufgrund der IDW-Prüfungsstandards mindestens die Kenntnisse der Presse gehabt haben, sonst genügt er den Anforderungen des „Business Understanding“ nicht. Dass Ernst & Young (E & Y) dem Landesbank Vorstand die Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftspolitik bestätigt (Geschäftsbericht 2008), halten wir für einen Irrweg eines Bankenprüfers. Gleichzeitig war E & Y der Due Dilligenceprüfer für die Bayern LB und fühlte sich durch die HGAA hinters Licht geführt. Warum legte E & Y dann nicht das Mandat nieder, wie es die WP-Pflichten vorsehen?
Unrichtige Darstellung der Kreditrisiken an Gesellschafter der Sal Oppenheim in Mrd.-Höhe, die später durch den Sonderprüfer der BaFin - Deloitte – festgestellt wurden, hätte den Abschlussprüfer schon vorher veranlassen müssen, das Testat 2008 einzuschränken und im Geschäftsbericht die Gesetzes- und Satzungsverstöße deutlich darzulegen.
Ohne eine hinreichende Sicherheit über das Vorhandensein eines funktionierenden Risikomanagements (RMS) kann der Abschlussprüfer kein uneingeschränktes Testate erteilen, weil das Prüferurteil - gerade bei den großen Unternehmen - nur auf Stichproben basieren kann. Das Erfordernis der hinreichenden Sicherheit über die Abschlussposten wird ersetzt durch eine hinreichende Sicherheit über das RMS. Auch die Öffentlichkeit weiß heute: Bei kaum einer sog. Subprimebank waren die Anforderungen an ein funktionierendes RMS erfüllt. Auch deswegen konnte die Bayern LB nach Ausbruch der Finanzkrise lange Zeit keine „belastbaren Zahlen“ über ihre Engagements in den Subprimemarkt vorlegen. Bei der HRE bestätigte die Sonderprüfung 2008 der Bundesbank kein funktionierendes RMS. Auch bei der HSH Nordbank war es nicht anders, usw..
Wie wenig Vertrauen das gesamte HRE-Rettungsteam in den HRE-Abschlussprüfer hatte, steht im Protokoll des HRE-Untersuchungsausschusses: Das HRE-Rettungsteam (Privatbanken, Bundesbank, BaFin und Regierung) bestellten im September 2008 zwar auch die Abschlussprüfer der KPMG nach Frankfurt ein, ließen aber die Prüfer bei der Frage, wie viele Mrd. für die HRE-Rettung benötigt werden, ungefragt im Wartezimmer sitzen.
Diesmal mehr Berichts- als Bilanzmängel
Wichtig ist die auch Feststellung, dass diesmal - im Gegensatz zu 2000-2003 - nicht Bilanzmängel, sondern Berichtsmängel, die Bankenabschlussprüfungen für den Kapitalmarkt wertlos machten. Durch die Fair-Value-Bilanzierung und -Bewertung ist es sehr schwierig geworden, noch Bilanzfälschungen vorwerfen zu können.
Der Prüfer muss wegen der Pflicht zur risikoorientierten Prüfung das Geschäftsmodell verstehen, aber nicht prüfen. Er musste die Risiken der Banken mit den Subprimes umfassend kennen, um seine weitere Prüfung (auch des IKS) darauf aufzubauen. Zusätzlich ist der (deutsche) Lagebericht mit einem umfassenden Bericht über die Chancen und Risiken ausgestattet und verlangt, dass der Vorstand auf die künftige Entwicklung der Risiken der nächsten 2 Jahre eingeht. Dies ist also keine Stichtagsbetrachtung und -prüfung, sondern schon seit dem KonTraG 1998 haben wir hier auch eine „Zukunftsprüfung“. Dieser Vorstandsbericht muss vom Abschlussprüfer im Prüfungsbericht den Aufsichtsorganen in einer Art Rezension dargelegt werden. Der Prüfungsbericht an die Kontrollorgane - Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat - muss vom Prüfer in der erforderlichen Klarheit und in einer verständlichen Sprache abgefasst werden. Dies heißt, dass der Prüfer bei der Berichtssprache die individuellen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse des Berichtsempfängers zu berücksichtigen hat. Das heißt: Auch ein Verwaltungsrat einer Landesbank muss den Bericht verstehen können. Dies alles kann die Öffentlichkeit, auch die Big4 und IDW-Naumann im IDW PS 450 nachlesen.
Honorarordnung milder als Staatszwang
Um deutlich zu machen, dass die Abschlussprüfung einen Wert an sich hat, sollte dies durch eine adäquate Honorarordnung untermauert werden. Eine Honorarordnung macht eine staatliche Honorarfestsetzung obsolet und greift nicht unnötig in die Abschlussprüfung ein. Wir kennen die Probleme des Wettbewerbskommissars bei Honorarordnungen, halten sie aber aus Gründen des Allgemeinwohls für gerechtfertigt und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung als das angezeigte mildere Mittel im Hinblick auf unmittelbare staatliche Regulierung des Marktes!
Wenn die deutschen IDW-Prüfungsstandards, die diese Finanzkrise hätten verhindern sollen, dies aber nicht getan haben, haben sie bewiesen, dass sie ungeeignet waren. Auch die Einführung der ISA ist nicht erforderlich. Jedoch sollte den bestehenden Normen – insbesondere der Richtlinien – mehr Nachdruck verliehen. Gesetzliche oder privatrechtliche Normen sind sekundär, sie müssen für alle gelten und auch durchgesetzt werden.
Die Bestellung des Abschlussprüfers durch einen Dritten, insbesondere durch öffentliche Stellen, führt nicht zur Qualitätsverbesserung, wie die Bestellung der Banken-Sonderprüfer durch die BaFin zeigte. Die Berichterstattung wurde dadurch nicht besser. Auch hätte die BaFin aufgrund des Kreditwesengesetzes die Möglichkeit gehabt, ungeeignete Bankenprüfer abzulehnen. Solche Ablehnungen gab es bei den Subprimebanken nicht. Zudem ist der Eingriff im Vergleich zu dem milderen Mittel „Honorarordnung“ unverhältnismäßig.[MSOffice1]
Die Prüfer der Krisenbanken waren durch hohe Beratungsaufträge bestens mit dem Mandanten vertraut. Genutzt hat es nichts, weil sie gerade damit beeinflussbar wurden.
Rotation oder Mehrjahresbestellung schafft Unabhängigkeit
Eine weitere Möglichkeit, die Unabhängigkeit zu steigern, kann durch die externe Rotation gelingen. Bei Siemens füllten sich die Mitarbeiter durch die Nichtbeanstandung seitens der Prüfer in ihren dolosen Handlungen bestätigt, KPMG prüfte bereits über 70 Jahre die Siemensabschlüsse und erzielte auch hohe Beratungserlöse. Nicht verschwiegen werden soll, dass die Rotation die Prüfungskosten etwas anheben dürfte, dies sollte für verlässliche Testate in Kauf genommen werden.
Die Rotation mit der Erhöhung der Fehlurteile bei Prüferwechsel in Verbindung zu bringen, ist nicht gerechtfertigt und verkennt den Sinn der Rotation. Die Prüfer der Krisenbanken waren neben der langjährigen Prüfung zusätzlich durch hohe Beratungsaufträge bestens mit dem Mandanten vertraut. Dem Kapitalmarkt hat diese Beratung nichts gebracht. Die Rotation ist jedoch durch flankierende Maßnahmen abzusichern, damit sie nicht unterlaufen wird. Als der Abschlussprüfer von Siemens wechselte, wechselte auch ein Großteil des Prüfungsteams von KPMG zu E & Y.
Auch eine Mehrjahresbestellung nach französischem Vorbild (6 Jahre) erhöht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ungemein.
Vertrauen ist gut, echte Kontrolle der Big4 unverzichtbar!
2000 stürmte Deutschland an die Spitze der Prüferkontrolle, gebar aber nur das IDW/WPK-Aufsichtsmodell der Qualitätskontrolle. Denn es stellte sich bald heraus, dass diese Prüferaufsicht für die Big4 ein Sturm im Wasserglas war. Dieser Sturm hat zwar die deutschen mittelständischen Abschlussprüfer massiv dezimiert, das Ziel bislang leider verfehlt: Bei den Bankenprüfungen sorgte die Aufsicht nicht für verlässliche Testate und Berichte. Die deutsche Aufsicht über die Bankenprüfer ist de facto eine Selbstkontrolle der Bankenprüfer.
Die in der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) angesiedelte Aufsicht wird von den Big4-Gesellschaften dominiert. In der Kommission für Qualitätskontrolle (stellt den Prüferführerschein aus) ist jeder Bankenprüfer vertreten.
Die Prüfer der Abteilung Sonderuntersuchung kommen fast ausschließlich von den Big4.
Das postdemokratische Wahlrecht ermöglichte es den Big4 bislang - trotz ihrer zahlenmäßigen Minderheit -, die „politische Entscheidungsmehrheiten zu stellen“ und damit auf die in der WPK angesiedelte Prüferaufsicht Einfluss zu nehmen.
Die deutsche Letztaufsicht bei der Prüferaufsicht ist ihrer Aufgabe, die Big4 wirksam zu beaufsichtigen nicht gewachsen. Es mangelt ihr auch an der Urteilsfähigkeit, da Ihnen die Fachleute fehlen – oder diese in finanzieller Abhängigkeit von den oder einzelnen Big4 oder dessen Verband stehen - und sie bei der Urteilsfindung nicht unabhängig von der Mitwirkung der Kammer und deren Expertisen sind. Man stelle sich vor, Herr Ackermann wäre als Vorstand der Deutschen Bank gleichzeitig BaFin-Präsident.
In der aus neun Personen bestehenden deutschen Aufsicht „APAK“ wirken vier Pensionisten mit. Einige Mitglieder der APAK sind oder waren Geschäftspartner des IDW-Verlags oder des IDW-Verbands. Der Lehrstuhl eines Mitglieds wird oder wurde von einem Mitglied aus dem Big4-Kreis gesponsert. Solche Aufsichtsstellen schaffen kein Vertrauen. Deswegen begrüßen wir eine europäische Lösung bei der Big4-Aufsicht. Wer europäische Verwaltungseinheiten schafft, kann nur durch übernationale Aufsichtsstellen überwacht werden.
Warum das IDW „An Audit ist nicht immer gleich an Audit“ favorisierte?
Nicht die Abschlussprüfung gewährleistet verlässliche Zahlen, sondern die Angst vor dem Abschlussprüfer, der unzulässige Wertansätze oder Berichtsformulierungen nicht akzeptiert. Es wäre also wünschenswert, mehr zu prüfen, damit das Unternehmen die Überzeugung gewinnt, dass alle wesentlichen Abschlussmängel entdeckt werden.
Wir begrüßen deswegen die Überlegungen der EU sehr, schwerfällige interne Qualitätskontrollregeln und Aufsichtsvorschriften von den Aufsichtsbehörden kritisch zu hinterfragen. Die in Deutschland von den Aufsichtsbehörden (Kommission für Qualitätskontrolle, APAK, WPK-Berufsaufsicht) den Abschlussprüfern aufgezwungenen Nebentätigkeiten dienen im Wesentlichen der Überwachung, nicht der Qualitätskontrolle. Aus der Aufsichtsformel: Nicht dokumentiert, nicht geprüft resultiert nun ein Prüferverhalten, dass fast nur noch dokumentiert und kaum noch richtig prüft. Unterstützt wird diese Fehlleitung in Deutschland von den IDW Prüfungsstandards, die von der Berufsaufsicht als fachliche Regeln durchgesetzt werden.
Wir fordern beispielweise den Wegfall der unsäglichen IKS-Prüfungen, wenn mit aussagebezogenen Prüfungshandlungen ein sicheres Urteil möglich wird. Nicht mal die Bankenprüfungen haben den Nachweis der Tauglichkeit erbracht. Mehr prüferischen Sachverstand und weniger beschriebenes Papier führt zu besseren Abschlussprüfungen und -berichten. Erforderlich halten wir aber, dass der Abschlussprüfer an der Prüfung selbst teilnimmt. Dass das IDW dem Abbau schwerfälliger interner Qualitätskontrollregeln nicht zustimmt, überrascht uns nicht. Das IDW will ja gerade die Ursache dieser wenig Nutzen stiftenden Bürokratie, seine Prüfungsstandards, verkaufen.
Schlusswort
Mit den Schlussfolgerungen aus seinen Fragen, setzt Michel Barnier auf die richtigen Maßnahmen. Der Kapitalmarkt darf wieder hoffen, nach Einführung seiner Maßnahmen, verlässliche Testate und Berichte zu bekommen. Jeder der verlässliche Testate künftig haben und die Abschlussprüfung retten möchte, möchte bitte Michel Barnier unterstützen.



