Wer kann Auskunft erteilen, in welcher Reihenfolge ggf. Ansprüche aus Kindesunterhalt im Verhältnis zu anderen Forderungen, z.B. aus WP/StB-Haftungsrecht bei Nichteintritt der Berufshaftpflichtversicherung bei Vollstreckungen u.a. zu erfüllen sind bzw. ob es hierbei eine Rangfolge verschiedener Rechtsgebiete gibt?
Zuschriften bitte direkt an mich oder an den wp-net-verband.